Anfragen von Wiederverkäufern und Vertriebsfirmen werden zukünftig gerne weiter entgegen genommen, jedoch erst
bearbeitet, wenn die Händlereigenschaft durch einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein nachgewiesen wurde.
Hierfür ist die Übermittlung per Fax oder E.-mail ausreichend.
Wir bitten um Ihr Verständniss.
Danke !
